11. April 2018

Geset­zes­än­de­rungen: 2018 ändert sich einiges – aber manche Unklar­heit bleibt

2018 bringt viele Geset­zes­än­de­rungen – bei Mindest­lohn und Mutter­schutz, Vertrags­recht und Verbrau­cher­schutz, Alters­vor­sorge und Erwerbs­un­fä­hig­keit, Abschrei­bungen und Steuern. Die wich­tigsten Themen.

Text: Midia Nuri

edes Jahr das gleiche Spiel: Geset­zes­än­de­rungen werfen Bekanntes über den Haufen. Über einige 2018 anste­hende Neue­rungen war hier bereits zu lesen, wie etwa die Kassen­nach­schau, Anpas­sungen beim Mindest­lohn, die euro­päi­sche Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO), die kürz­lich in Kraft getre­tenen Regeln zum Berufs­ge­heimnis und das Geld­wä­sche­ge­setz. Bei diesen Themen hätten Unter­nehmer die Auswir­kungen für ihren Betrieb bereits im abge­lau­fenen Jahr mit Steuer­berater oder Anwalt prüfen können. Wer das versäumt hat, sollte dieses Gespräch drin­gend nach­holen – und dann auch gleich noch auf die neuen Aufbe­wah­rungs­pflichten eingehen, die das Steu­er­um­ge­hungs­be­kämp­fungs­ge­setz mit sich bringt. Hier möchte bestimmt niemand einen teuren Fehler machen …

Mehr Lohn und Schutz für Mitar­beiter

Beim Mindest­lohn ist es wichtig, den letzten Stand zu kennen. So gilt einer­seits der gesetz­liche Mindest­lohn seit Jahres­be­ginn für alle Bran­chen. Bisher gab es in einigen Wirt­schafts­be­rei­chen noch Sonder­re­ge­lungen. Ande­rer­seits muss laufend verfolgt werden, was die Tarif­partner aktuell ausge­han­delt haben und wo etwa eine Allge­mein­ver­bind­lich­keits­er­klä­rung zu beachten ist. Beim Thema Personal ebenso wichtig: Die Mutter­schutz­frist – sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt – gilt künftig auch für Schü­le­rinnen und Studen­tinnen. Sie verlän­gert sich bei einem Kind mit Behin­de­rung. Unter­nehmer müssen jeden Arbeits­platz darauf prüfen, ob schwan­gere oder stil­lende Frauen beson­ders zu schützen sind – auch wenn dort nicht mit chemi­schen, biolo­gi­schen oder physi­ka­li­schen Stoffen gear­beitet wird.

Aussicht auf bessere Betriebs­rente

In Kraft trat zum Jahres­be­ginn das Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz (BRSG), das die Verbrei­tung von Betriebs­renten in kleinen und mitt­leren Unter­nehmen fördern soll. Arbeit­geber erhalten einen Steu­er­zu­schuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäf­tigten mit einem Einkommen von unter 2.200 Euro brutto eine Betriebs­rente anbieten. Dafür müssen sie Beiträge zwischen 240 bis 480 Euro jähr­lich zahlen. Prüfen sollten Unter­nehmer auch, ob sie am soge­nannten Sozi­al­part­ner­mo­dell teil­nehmen können, für das eine Tarif­bin­dung eigent­lich Voraus­set­zung ist.

Zusätz­li­cher Verbrau­cher­schutz

Für Werk­ver­träge der Baubranche gilt jetzt ein neues Vertrags­recht. Auch Verträge für Archi­tekten und Bauträger werden neu gere­gelt. Verbrau­cher stärkt ab Juli im Reise­recht die Pauschal­rei­se­richt­linie – der hier geltende Verbrau­cher­schutz greift künftig auch bei Reisen, die der Kunde oder ein Reise­büro zusam­men­ge­stellt hat, sowie bei Tages­reisen ab 500 Euro.

Weniger Gebühren und kein 500-Euro-Schein

Die Euro­päi­sche Zentral­bank will gegen Ende 2018 keine 500-Euro-Scheine mehr ausgeben. Unter­nehmer sind im Gegen­satz zu Banken nicht verpflichtet, die Noten anzu­nehmen. Ab dem 13. Januar 2018 entfallen außerdem euro­pa­weit Gebühren für Karten­zah­lungen, Über­wei­sungen und Last­schriften. Verbrau­cher erhalten mehr Rechte, zum Beispiel bei Betrug, grober Fahr­läs­sig­keit oder Fehl­über­wei­sungen.

Höhere Grenzen für Sofort­ab­schrei­bung

Die Grenzen für gering­wer­tige Wirt­schafts­güter stiegen zum Jahres­be­ginn von 410 Euro auf 800 Euro. Auch Grund­frei­be­trag und Unter­halts­höchst­be­trag werden 2018 um je 180 Euro ange­hoben, der Kinder­frei­be­trag um 72 Euro. Für jedes Kind gibt es zwei Euro mehr Kinder­geld. Die Frist zur Abgabe der Steu­er­erklä­rungen verschiebt sich: Ab Veran­la­gungs­zeit­raum 2018 sind Steu­er­erklä­rungen erst bis zum 31. Juli des Folge­jahrs beim Finanzamt abzu­geben. Läuft die Steu­er­erklä­rung über den Steuer­berater, verlän­gert sich der Abga­be­zeit­raum sogar bis zum 28./29. Februar des jeweils über­nächsten Jahres.

Zwiti: Stei­gende Erwerbs­min­de­rungs­rente

Wer künftig von Erwerbs­min­de­rung betroffen ist, erhält bis 2024 schritt­weise durch­schnitt­lich bis zu sieben Prozent mehr Rente. Wer schon in jungen Jahren seinen Beruf nicht mehr voll ausüben konnte, wird bei der Rente so behan­delt, als hätte er bis 65 voll gear­beitet. Damit spricht noch mehr als bisher dafür, sich auch als Unter­nehmer frei­willig über die Berufs­ge­nos­sen­schaft abzu­si­chern.

Weiter Unklar­heit bei Diesel-Fahr­ver­boten

Für viele ein Aufre­ger­thema, bei dem weiter keine Lösung absehbar ist – was wird aus den drohenden Diesel-Fahr­ver­boten? Das vom Verwal­tungs­ge­richt Stutt­gart erlas­sene erste Fahr­verbot tritt vorerst doch nicht ab Januar in Kraft. Das Verfahren geht in die Revi­sion. Für Unter­nehmer hält die Unsi­cher­heit an, in welche Antriebs­arten sie künftig inves­tieren sollten, zumal selbst die Auto­in­dus­trie jetzt die Steu­er­vor­teile des Diesel­treib­stoffs infrage stellt. Wer einen Fahr­zeug­kauf plant, sollte die Inves­ti­tion also unter Berück­sich­ti­gung aller finanziellen/steuerlichen wie auch aller recht­li­chen Einfluss­fak­toren genau abwägen.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg